Allgemeine Geschäftsbedingungen
A: Geltungsbereich
- Der Rechtsbeziehungen der U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG zu ihren Auftraggebern bestimmen sich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers werden nur Vertragsinhalte, wenn die U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG dies ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
B: Prüfmaterial
- Gefahr und Kosten für Fracht und Transport von Prüfmaterial zur und von der U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG sowie die Kosten für notwendige Entsorgung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Während der Prüfung ist das Prüfmaterial nicht gegen Beschädigung und / oder Verlust versichert.
C: Zahlungsbedingungen
- Die U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG ist berechtigt, vor Leistungserbringung angemessene Vorschüsse zu erheben oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Leistungserbringung zu fordern.
- Der jeweilige Rechnungsbetrag ist sofort fällig und ohne Abzüge auf das Konto der U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG zu überweisen. Bankspesen für Zahlungen in fremder Währung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
D: Veröffentlichung
- Die Veröffentlichung und Verwendung von Prüfergebnissen ist nur im ungekürzten Originalwortlaut und in der Originalgestaltung gestattet
E: Leistungserbringung durch Dritte
- Die U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG erbringt ihre Leistungen grundsätzlich durch eigenes Fachpersonal. Sie ist jedoch auch berechtigt, ihre Leistung durch hinreichend qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Auch in diesem Fall bleibt die U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers
F: Rechte des Auftraggebers
- Ist die erbrachte Leistung mangelhaft oder hat die U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG eine sonstige Pflichtverletzung begangen, so hat der Auftraggeber der U.M.S Testlab Franken GmbH & Co. KG eine angemessene Frist zur Leistung oder zur Mangelbeseitigung (Ersatzprüfung) ein zu räumen.
G: Auftrag
- Die Auftragserteilung erfolgt steht’s schriftlich, mit einer ausreichenden Vorlaufzeit für die Durchführung der Prüfung.
- Der Wareneingang, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt als Auftragserteilung für die Durchführung der Prüfung (en).
H: Ergebnis
- Die Untersuchungsergebnisse sind nur für die eingangs erwähnten Prüflinge gültig.